02.05.2011, 11:02 Uhr | dapd
München (dapd-bay). Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich bei eingetragenen Lebenspartnerschaften für Gleichbehandlung im Steuer- und Kindschaftsrecht ein.
Die Sozialsprecherin Christa Steiger und der stellvertretende Landes- und Bundesvorsitzende des Arbeitskreises Lesben, Schwule und Transgender, Ulf Schröder, forderten die Staatsregierung in zwei Dringlichkeitsanträgen auf, entsprechenden Anträgen der Länder Berlin und Bremen im Bundesrat zuzustimmen, wie die SPD am Freitag in München mitteilte.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 21. Juli 2010 entschieden, dass die erbschaftsteuerrechtliche Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten mit dem allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz unvereinbar ist. Steiger monierte, zwar seien daraufhin das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht überarbeitet worden, doch würden eingetragene Lebenspartner im Einkommenssteuerrecht weiterhin benachteiligt. Auch im Kindschaftsrecht bestünden nach wie vor Unterschiede bei Adoptionen.
dapd/guk
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