12.02.2012, 16:59 Uhr | dapd
Über die Verankerung eines Neuverschuldungsverbots in der sächsischen Verfassung sollen in der SPD die Mitglieder entscheiden. Darauf einigte sich der Parteivorstand am Freitagabend, wie Sachsens SPD-Chef Martin Dulig am Sonntag in Dresden sagte. Bedingung der SPD für eine sogenannte Schuldenbremse und damit auch für einen Mitgliederentscheid sei aber die Absicherung der kommunalen Finanzen.
Die Koalition aus CDU und FDP plant die Verankerung des Verbots in der Verfassung für Juli. Dafür benötigt sie eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Dies wäre mit den Stimmen von SPD und Grünen möglich, auch die Linke könnte zustimmen. Die SPD lehnt aber gemäß einem Parteitagsbeschluss ein Verbot ab, weshalb die Mitglieder entscheiden sollen.
Dulig bezeichnete den Vorstoß von Linkspartei und Grünen als klug, die Schuldenbremse an weitere Verfassungsänderungen zu knüpfen. Die Linke dringt auf eine Verfassungsänderung zur Vereinfachung von Volksbegehren für mehr direkte Demokratie und will das Wahlalter auf 16 absenken. Die Grünen liebäugeln ebenfalls mit Änderungen. Für die SPD sei dies aber nicht zwingend, sagte Dulig.
Mit dem Verbot will die Koalition auf die Staatsverschuldung sowie die internationalen Finanz- und Schuldenkrisen reagieren. Der Sinn einer Schuldenbremse in der Verfassung ist aber umstritten, weil sie bereits im sächsischen Haushaltsgesetz verankert ist und Sachsen seit 2006 keine neuen Schulden macht. Ein Auftaktgespräch aller Fraktionschefs mit Ausnahme der rechtsextremen NPD zum Thema hatte es am vergangenen Freitag in Dresden gegeben. Das nächste Gespräch ist für Anfang März geplant.
Bislang haben Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern solche Regelungen getroffen, die sich am Grundgesetz orientieren. Die 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht bereits vor, dass die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen.
dapd
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