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Staatsanwaltschaft kann weiter gegen Linke-Abgeordnete ermitteln

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Staatsanwaltschaft kann weiter gegen Linke-Abgeordnete ermitteln

09.02.2012, 18:08 Uhr | dapd

Zwei Bundestagsabgeordnete der Linken müssen sich weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen stellen. Der Immunitätsausschuss lehnte es am Donnerstag mehrheitlich ab, die Immunität von Caren Lay und Michael Leutert wieder herzustellen, wie die Linksfraktion am Abend mitteilte. Die beiden hatten im Februar 2011 an einer Blockade gegen die Neonazi-Aufmärsche in Dresden teilgenommen. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft ihnen vor, dabei gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Dagmar Enkelmann, beklagte, der Ausschuss habe seine "Verantwortung dafür, einen wirksamen Schutz von Abgeordneten vor ungerechtfertigter politischer Verfolgung zu gewährleisten, gründlich verfehlt". In der Sitzung sei es Lay und Leutert zudem verweigert worden, zu den Umständen und Hintergründen ihrer strafrechtlichen Verfolgung Stellung zu nehmen. Nun sei "der Weg für die Dresdener Staatsanwaltschaft frei, an den beiden Bundestagsabgeordneten ein juristisches Exempel gegen praktizierte Zivilcourage im Kampf gegen Rechtsextremismus zu statuieren", kritisierte Enkelmann.

Lay, die auch Bundesgeschäftsführerin der Linken ist, zeigte sich ebenfalls empört. "Zivilcourage gegen Nazis ist notwendig und darf nicht bestraft werden", sagte sie. Leutert erklärte, die Entscheidung des Ausschusses "sendet ein verheerendes politisches Signal an alle, die sich gegen Nazis engagieren". Er werde sich aber nicht einschüchtern lassen.

Im Fall von Lay und Leutert wollte auch der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, die Aufhebung der Immunität verhindern. In einem Brief, der dapd vorliegt, bat Gysi am Mittwoch die anderen Fraktionschefs sowie den Vorsitzenden des Immunitätsausschusses, Thomas Strobl (CDU), um Unterstützung.

Gysi schrieb, es sei unstrittig, dass von Lay und Leutert "nicht die geringste Gewalt angewandt wurde, sie leisteten lediglich passiven Widerstand". Solche Aktivitäten müssten unterstützt und "keinesfalls strafrechtlich verfolgt werden". Außerdem beruhten die Ermittlungsverfahren auf einer Anzeige der NPD. Es sei daher "erforderlich, dass der zuständige Ausschuss die Immunität beider Abgeordneten wieder herstellt bzw. im Falle eines Antrages ihre Aufhebung ablehnt", schrieb Gysi.

Er verwies zudem auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das dapd vorliegt. Darin geht es um die rechtlichen Grundlagen für die Ermittlungen gegen Lay, Leutert und weitere Betroffene. Das sächsische Versammlungsgesetz wurde im April 2011 vom sächsischen Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt. Eine neue Regelung gibt es bisher nicht.

Nach Ansicht der Autoren des Gutachtens greift auch das entsprechende Bundesgesetzes über Versammlungen und Aufzüge nicht ersatzweise. Die Rechtsexperten kommen zu dem Schluss: "Im Ergebnis dürfte nach alledem nach der Nichtigerklärung des Sächsischen Versammlungsgesetzes die Einleitung eines Strafverfahrens für Taten für den Zeitraum zwischen Verkündung und Nichtigerklärung wegen der dargestellten Strafbarkeitslücke nicht möglich sein."


dapd  

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