11.10.2011, 14:07 Uhr | dapd
In der Diskussion über den umstrittenen Staatstrojaner setzt der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) auf eine Entscheidung des Bundesjustizministeriums. Gall sagte am Dienstag in Stuttgart, er habe vorsorglich den Einsatz der Software gestoppt, bis die Bundesjustizministerin entsprechende Vorgaben für die Verwendung gesetzt habe.
Seiner Einschätzung nach ist die Software zur Telekommunikationsüberwachung in Baden-Württemberg bislang in einigen Einzelfällen eingesetzt worden. Alle Fälle seien verfassungskonform gewesen, weil es ausschließlich um Strafüberwachung gegangen sei. Online-Durchsuchungen hätten es nicht gegeben. Über die Einsatzfälle wollte er nicht sprechen. Den Vorgaben entsprechend bewegten sie sich im Spektrum Kindesmissbrauch, Mord und Bandenkriminalität.
dapd
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