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Staatstrojaner: Zweiter Einsatz der Überwachungssoftware in Brandenburg

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Zweiter Einsatz der Trojaner-Software in Brandenburg

12.10.2011, 08:30 Uhr | dapd

In einem weiteren Brandenburger Ermittlungsverfahren ist eine sogenannte Trojaner-Software zur Überwachung von Internet-Telefonaten eingesetzt worden. Dieser zweite Fall sei am Dienstagnachmittag gemeldet worden, sagte ein Sprecher des Brandenburger Justizministeriums. Die Generalstaatsanwaltschaft habe an alle Staatsanwaltschaften im Land eine Abfrage bezüglich des Einsatzes dieser Software gestellt. In diesem Fall der Potsdamer Staatsanwaltschaft handele es sich um illegalen Arzneimittelhandel. Im ersten bekannt gewordenen Fall geht es um ein Strafverfahren, zu dem wegen der laufenden Ermittlungen keine Details genannt worden waren. Die Anwendung der Trojaner-Software ist nach Angaben des Sprechers in beiden Fällen richterlich genehmigt gewesen.

Bereits der erste Fall hatte für Wirbel gesorgt. Während das Innenministerium das Vorgehen verteidigte, verlangten Linke, CDU, Grüne und FDP umfassende Aufklärung. Die Brandenburger Datenschutzbehörde forderte ebenfalls eine Stellungnahme des Ministeriums.

Die Software sei im rechtlichen Rahmen eingesetzt worden, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag. Obwohl es eine Brandenburger Staatsanwaltschaft sei, die in der Strafsache ermittle, sei eine Bundesbehörde um Amtshilfe gebeten worden, da Brandenburg selbst nicht über eine entsprechende Software verfüge. Ob es sich um den vom Chaos Computer Club enttarnten sogenannten Staatstrojaner handelt, wisse er nicht.

Die Linksfraktion forderte vom Innenministerium Auskunft darüber, in welchem Umfang Bundesbehörden beim Einsatz der Software in Brandenburg mitgewirkt hätten. CDU und Grüne verlangten Aufklärung über die Herkunft der Software. FDP-Innenexperte Hans-Peter Goetz sagte, er wolle wissen, aus welchem Anlass eine richterliche Genehmigung für die Überwachung erteilt wurde und auf welche gesetzliche Grundlage sich der Einsatz stütze.

Es müsse sichergestellt sein, dass die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten rechtlichen Vorgaben zur Onlinedurchsuchung "buchstabengetreu" eingehalten würden, fügte CDU-Innenexperte Danny Eichelbaum hinzu.

Die Datenschutzbehörde habe vom Innenministerium eine Stellungnahme gefordert, sagte ihr Sprecher Sven Müller auf dapd-Anfrage. Die Behörde wolle die rechtliche Zulassung überprüfen. Vor allem müsse geklärt werden, was die Software genau könne.

Die Experten des Computer Clubs hatten am Wochenende eine Untersuchung veröffentlicht, demzufolge ein staatliches Überwachungsprogramm nicht nur höchst intime Daten ausspionieren kann, sondern auch erhebliche Sicherheitslücken aufweist.


dapd  

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