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Streit um Beförderung von DDR-Staatsanwalt

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Streit um Beförderung von DDR-Staatsanwalt

14.02.2012, 17:02 Uhr | dapd

Die Beförderung eines früheren DDR-Staatsanwalts durch Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sorgt weiter für Streit zwischen Regierung und Opposition. Grünen-Fraktionsvize Marie Luise von Halem nannte den Vorgang am Dienstag "schrecklich". Die CDU hatte dem Minister schon am Wochenende vorgeworfen, Opfer zu brüskieren und die Karriere von Tätern des SED-Unrechtsregimes zu befördern.

Aus Sicht von SPD-Fraktionschef Ralf Holzschuher ist die CDU mit dieser Kritik "weit über das Ziel hinausgeschossen". Während Schöneburg für die Beförderung eines einzigen Staatsanwaltes aus DDR-Zeiten gescholten werde, habe es unter den früheren CDU-Justizministerinnen Barbara Richstein und Beate Blechinger zwei Dutzend derartige Beförderungen gegeben. "Das zeigt wieder einmal, dass mit zweierlei Maß gemessen wird", sagte Holzschuher. Die Beförderung des Staatsanwaltes sei geboten gewesen, da er einen Anspruch darauf besessen habe und ihm nichts vorzuwerfen gewesen sei. Holzschuher unterstrich: "Ich sehe wieder einmal nicht, worauf der Vorwurf als solcher beruht."

Auch aus Sicht von Linksfraktionschefin Kerstin Kaiser war die Beförderung des Staatsanwaltes "zwingend". Der Minister habe keinen Handlungsspielraum, für Beförderungen gebe es rechtliche Parameter. Der Staatsanwalt habe sich nichts zuschulden kommen lassen, seine fachliche Kompetenz sei über jeden Zweifel erhaben. Auch die CDU-Vertreter in den zuständigen Gremien hätten seine Beförderung befürwortet, betonte Kaiser. Mit Blick auf die jetzige Kritik ergänzte sie: "Ich sehe mich nicht in der Lage, alle Erwartungen und Manöver der Opposition zu verstehen. Das hier gehört dazu."

Schöneburg hatte in der vergangenen Woche in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum mitgeteilt, dass seit seinem Amtsantritt Ende 2009 insgesamt 46 Richter und Staatsanwälte befördert wurden. Einer dieser Juristen sei schon in der DDR beruflich tätig gewesen. So sei ein Staatsanwalt in der DDR an einzelnen Strafverfahren unter anderem wegen ungesetzlichen Grenzübertritts beteiligt gewesen.

Nach der Wende seien die in diesen Verfahren gesprochenen Urteile vom Staatsanwaltsberufungsausschuss als "im üblichen Rahmen" angesehen worden, sagte Schöneburg. Auch habe der Staatsanwalt offenbar keine Gefängnisstrafen für Ausreisewillige bewirkt. So sei die Übernahme in den Justizdienst befürwortet worden.

Aus Sicht von CDU-Generalsekretär Dieter Dombrowski ist nicht nachvollziehbar, dass sich die Urteile "im üblichen Rahmen" bewegt haben sollen. "Unrechtsurteile waren es in jedem Fall", sagte der CDU-Politiker, der selbst 1975 zu vier Jahren Haft wegen Republikflucht und staatsfeindlicher Verbindungsaufnahme verurteilt worden war. Sein Fraktionskollege Eichelbaum forderte die Landesregierung auf, Richter und Staatsanwälte auf eine Mitwirkung an DDR-Unrechtsurteilen zu überprüfen.


dapd  

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