15.02.2012, 12:50 Uhr | dapd
Eine Müllhalde auf einem Bahngelände beschäftigt erneut das Verwaltungsgericht in Aachen. Die Deutsche Bahn will für die Entsorgung nicht aufkommen und klagt deshalb gegen die Stadt Aachen. Die Kommune hatte den Unrat eines Obdachlosen auf einem Gleisgrundstück wegräumen lassen und der Deutschen Bahn Netz die Rechnung präsentiert. In einem Eilverfahren hatte das Gericht der Stadt bereits im Mai recht gegeben.
Der Vorsitzende Richter empfahl der Bahn am Mittwoch, von einer Entscheidung Abstand zu nehmen und die einmaligen Kosten zu tragen. Die Deutsche Bahn will die Entsorgungspflicht allerdings umfassend klären und erzwingt ein Grundsatzurteil. Sie sieht die Bringschuld bei der Kommune, weil das Bahngelände frei zugänglich ist.
dapd
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