23.11.2011, 11:30 Uhr | dapd
Der für Sonntag geplanten Volksabstimmung über das milliardenschwere Bahnprojekt "Stuttgart 21" steht rechtlich nichts mehr im Wege. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss eine gegen die Abstimmung gerichtete Verfassungsbeschwerde von zwei Baden-Württembergern als "unzulässig".
Die Klage richtete sich gegen die "Anordnung und Durchführung" der Volksabstimmung über den grün-roten Gesetzentwurf zur Kündigung der Finanzierungsverträge von "Stuttgart 21". Die Karlsruher Richter betonten jedoch, dass die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig sei, "weil das Gesetz noch nicht beschlossen, geschweige denn verkündet ist".
Die Kläger meinten zudem, die Volksabstimmung sei unvereinbar mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württembergs. Dem hielten die Karlsruher Richter entgegen, mit einer Verfassungsbeschwerde könne nur die Verletzung von Grundrechten, nicht aber eine Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden. Ein Eilantrag, mit dem die Kläger eine vorläufige Aussetzung der Volksabstimmung erreichen wollten, wurde ebenfalls verworfen.
Da es bei der Volksabstimmung um das sogenannte Kündigungsgesetz für "Stuttgart 21" geht, muss mit Ja stimmen, wer gegen das Projekt ist. Befürworter des Tiefbahnhofs müssen mit Nein stimmen. Die Grünen lehnen das Projekt ab, die SPD ist dafür.
Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts sind keine weiteren Verfassungsbeschwerden zur geplanten Volksabstimmung anhängig.
(AZ: 2 BvR 2333/11 - Beschluss vom 21. November 2011)
dapd
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