14.02.2012, 16:11 Uhr | dapd
Die Flachglas Torgau GmbH (Kreis Nordsachsen) ist vor dem Europäischen Gerichtshof mit ihrem Antrag gescheitert, Einsicht in Unterlagen des Bundesumweltministeriums nehmen zu dürfen. Das Gericht veröffentlichte am Dienstag in Luxemburg sein Urteil, nach dem Länder der EU vorsehen dürfen, dass Ministerien der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen verweigern können. Voraussetzung sei, dass sie am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind.
Das sächsische Unternehmen nimmt am Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgas teil und möchte Auskünfte darüber erhalten, unter welchen Umständen das für den Handel mit diesen Zertifikaten zuständige Umweltbundesamt in den Jahren 2005 bis 2007 Entscheidungen über deren Zuteilung erlassen hat. Die Firma beantragte Zugang zu ministeriumsinternen Vermerken und Stellungnahmen sowie zum Schriftverkehr einschließlich des E-Mail-Verkehrs mit dem Umweltbundesamt.
Das Torgauer Unternehmen hatte sich auf das Umweltinformationsgesetz berufen, das eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 in deutsches Recht überführt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht, das über den Rechtsstreit in letzter Instanz zu entscheiden hat, hatte den Gerichtshof gebeten, zu präzisieren, in welchem Umfang die Mitgliedstaaten das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Umweltinformationen einschränken können.
Der Gerichtshof machte deutlich, er habe berücksichtigt, dass in den EU-Ländern die Information der Bürger bei den Gesetzgebungsverfahren normalerweise hinreichend gewährleistet sei. Sobald aber das Gesetzgebungsverfahren mit der Verkündung des Gesetzes abgeschlossen sei, könne sich das Ministerium nicht mehr auf diese Ausnahme berufen. Das Gericht führte aus, wenn die Umweltinformationen dann zur Verfügung gestellt würden, könnten sie den ordnungsgemäßen Ablauf dieses Verfahrens grundsätzlich nicht mehr beeinträchtigen.
(Aktenzeichen beim EuGH: C 204/09)
dapd
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