29.12.2011, 19:59 Uhr | dapd
Tübingen rüstet sich für Silvester und hat die Altstadt erneut offiziell zur Sperrzone erklärt. Böller, Kracher und Raketen sind hier strikt verboten. Hintergrund ist ein Brand am Marktplatz vor vier Jahren, der einen Millionenschaden anrichtete - ausgelöst durch eine Rakete, die sich in einen Dachgiebel gebohrt hatte. Nur ein Großaufgebot der Feuerwehr konnte damals verhindern, dass die Flammen auf Nachbarhäuser übergriffen. Aber nicht nur Tübingen greift durch, auch in Konstanz und Esslingen ist die Innenstadt für Feuerwerk Tabu.
In Tübingen werden am letzten Tag des Jahres an allen Eingängen der Altstadt Schilder aufgestellt, die eindringlich auf das seit 2009 geltende Verbot hinweisen. "Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist aus Sicherheitsgründen in der historischen Altstadt am 31. Dezember und 1. Januar verboten!", heißt es dort, die Sperrzone wird rot umrandet ausgewiesen.
Grundsätzlich ist das "Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern" seit Oktober 2009 bundesweit das ganze Jahr über untersagt. Das allein reichte mehreren Städten aber nicht aus. Seit einem Brand in der historischen Altstadt verbietet auch Konstanz zum zweiten Mal ausdrücklich in einem abgegrenzten Bezirk die Knallerei, das gleiche gilt für Esslingen und die Altstadt mit ihren mittelalterlichen Fachwerkbauten sowie die Esslinger Burg.
In einem Faltblatt erläutert die Stadtverwaltung Tübingen ihr Vorgehen. Es liegt vielerorts aus, in Gaststätten und auch überall, wo Feuerwerkskörper verkauft werden. "Meine herzliche Bitte: Halten Sie sich an das Verbot und informieren Sie alle Menschen in Ihrer Umgebung darüber", lässt sich der grüne Oberbürgermeister Boris Palmer zitieren - mit dem Wunsch für einen friedlichen und fröhlichen Jahreswechsel.
Als Spielverderber will Tübingen nicht da stehen und deshalb sollen die städtischen Ordnungshüter zu Silvester in persönlichen Gesprächen um Verständnis werben, in der Nacht selbst sind dann aber verstärkte Kontrollen durch die Polizei angesagt. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss nicht nur hier mit einer krachenden Strafe rechnen. Nach dem geltenden Sprengstoffgesetz kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
dapd
de Chabernac schrieb:
am 28. Dezember 2011 um 18:59:54
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(0)
böller
Dann baller ich halt am 2. Januar !
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