04.01.2012, 08:39 Uhr | dapd
Der Sänger Udo Jürgens ist nicht der Vater der 39-Jährigen, die gegen ihn in dieser Frage geklagt hat. Auch der am 20. Dezember abgelegte zweite Vaterschaftstest sei negativ, teilte das Züricher Medienbüro des 77-Jährigen am Dienstag mit. Eine erste DNA-Analyse war von der Klägerin angefochten worden. Deswegen hatte das Amtsgericht Dieburg einen zweiten Test beschlossen. "Ich bin froh, dass sich endlich Klarheit ergeben hat", sagte Jürgens dem Schweizer Boulevardblatt "Blick".
Die Mutter der 39-Jährigen hatte behauptet, 1971 eine Nacht mit dem österreichischen Schlagersänger in einem Hotel verbracht zu haben. Das Verfahren läuft seit Juli 2011.
dapd
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Tolle Bildqualität & kleiner Preis: 94 cm Grundig-LCD-TV (EEK: C) jetzt nur 555,- €. bei euronics.de
Attraktive und sportive Mode für Sie und Ihn: kompromisslose Qualität, die überzeugt. zum Special
Nie wieder offline - endlos surfen & simsen. Nummer mitnehmen und 25,- € sichern. von congstar.de