22.02.2012, 20:11 Uhr | dapd
Einen solchen Prozess gibt es nur selten: Ein 20-jähriger Islamist ist angeklagt, weil er Propaganda für Terrorgruppen verbreitet haben soll. Bis zu fünf Jahre könnte er im Gefängnis landen. Doch statt zu schweigen oder die Vorwürfe zu bestreiten, statt Reue zu zeigen oder diese zumindest vorzuheucheln, sagt der Pinneberger bereits am ersten Tag dieses denkwürdigen Prozesses: "Der Dschihad ist dafür da, die Ungläubigen zu bekämpfen". Wenig später preist er den Doppelmord des damals 21-jährigen Islamisten Arid U. vom Frankfurter Flughafen mit den Worten: "Diese Tat fand ich auch sehr gut."
Der Mann, der mit seinen Äußerungen ungläubiges Staunen hervorruft, heißt Harry M.. Er sorgte im Januar 2011 für Schlagzeilen, nachdem er den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde per Internet mit dem Tod bedroht hatte. Angeklagt ist er an diesem Mittwoch aber wegen, juristisch betrachtet, weit schwerer Vorwürfe: Er soll auf seiner, mittlerweile abgeschalteten Internetseite Islamic-Hacker-Union mit mindestens elf Videos versucht haben, Mitglieder und Unterstützer für die Terrorgruppen Islamische Bewegung Usbekistan und Islamischer Staat Irak rekrutiert haben. In der Fachsprache heißt das: Unterstützung von Organisationen, deren Absicht darauf ausgerichtet ist, Mord und Totschlag zu begehen.
Harry scheint das nicht zu belasten. Er lächelt viel und gefällt sich sichtlich darin, den Richtern Koransuren vorzutragen. Fast wirkt es so, als wolle er den 1. Strafsenat von seiner Ansicht überzeugen, dass der bewaffnete Dschihad selbstverständlich eine der besten Formen des Bekenntnisses zum Islam sei.
Harry M. versucht nicht, Mitleid zu erregen
Dabei hatte der Prozess vor dem Oberlandesgericht Schleswig harmonisch angefangen an diesem Mittwochmorgen. Der Vorsitzende Richter wünscht Harry nachträglich "alles Gute zum Geburtstag und für Ihren weiteren Lebensweg". Warum nicht, möchte man meinen. Harry ist schließlich gerade erst 20 Jahre alt geworden. Es geht in dem Verfahren auch darum, zu prüfen, ob ein möglicherweise noch recht unreifer junger Mann eine zweite Chance bekommen sollte. Und so stehen nach Verlesen der Anklageschrift zunächst nicht die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft im Fokus, sondern Persönliches und die Frage, was für ein Mensch dieser Harry M. eigentlich ist.
Sein Vater, so erfährt das Gericht von Harry, hat sich aus dem Staub gemacht, als der Junge gerade zwei Jahre alt war. Ob ihm seitdem ein männliches Vorbild fehlte, eine Respektsperson, zu der aufschauen und an der er sich orientieren konnte? Diese Frage wird den Sachverständigen, der über Harrys Reife befinden soll, an diesem Tag immer wieder beschäftigen.
Über sein Leben spricht Harry sachlich. Er versucht nicht, Mitleid zu erregen und doch wird klar: Der Junge hatte es nicht leicht. Seine Mutter hatte immer wieder wechselnde Lebenspartner, mit manchen kam Harry besser, mit einem gar nicht zurecht. Mit 13 - auch mit der Schule lief es eher schlecht als recht - setzte seine Mutter ihn vor die Tür. Harry übernachtete mal bei Freunden, mal in sozialpädagogischen Einrichtungen. Dann wieder bei der Mutter und dann wieder bei Freunden. "Alkohol habe ich extrem viel getrunken", erzählt er. Dann kamen Marihuana, Ecstasy und Kokain hinzu.
Propaganda mit mehr als 200 Texten und Videos
Auch seine Mutter tritt in den Zeugenstand des Hochsicherheitssaals 600. Sie ringt um Worte. Mal, weil sie das offenbar alles nicht fassen kann, meist aber, weil sie auf die Fragen schlicht nichts zu sagen weiß. Harry habe zu viel Zeit im Internet verbracht, sagt sie. Was er sich angeschaut habe? Das habe sie nicht mitbekommen. Ob er eine Freundin hatte? Ja, da war ein Mädchen, aber richtig wisse sie das nicht. Die Sache mit dem Alkohol? Einmal habe es schon komisch ausgesehen, als er nach Hause kam, aber sonst sei ihr nichts aufgefallen. Und: Dass ihr Sohn massenhaft Terrorpropaganda ins Internet stellte, habe sie erst gemerkt, als er verhaftet wurde.
Die Bundesanwaltschaft schaute genauer hin. In mehr als 200 Texten und Videos hat Harry laut Anklage islamistische und dschihadistische Propaganda verbreitet. Unter Videos, die brutale Hinrichtungen irakischer Sicherheitsleute zeigten, schrieb er laut Anklage: "Es ist schön zu sehen, wie die Kuffar (Ungläubige) alle Stück für Stück vernichtet werden."
Harry ist deutscher Staatsbürger. Er konvertierte zum Islam, als er um die 16 war. Sein Schwager brachte ihn zu der Religion, genauer: zu jener fundamentalistischen Strömung, die Fachleute als Salafismus bezeichnen und deren wachsende Anhängerzahl deutsche Sicherheitsbehörden schon vor einigen Jahren in Alarmbereitschaft versetzten.
Fragen beantwortet der Angeklagte oft mit Suren aus dem Koran
In das Netzwerk szenebekannter Islamisten war Harry zunächst offenbar stärker eingebunden als bislang angenommen. Er habe auch die Prediger Pierre Vogel und Ibrahim Abou-Nagie kennengelernt, erzählt Harry. Vogel, der wohl bekannteste salafistische Prediger, redet gerne über die Vorteile der Scharia und des Handabhackens; Abou-Nagie schwadroniert über die Segnungen des Märtyrertodes und sagt Sätze wie: "Dialog und Integration, das ist nur für dein Verderben."
Das waren sie also - die Respektspersonen, die Harry bis dahin offenbar Zeit seines Lebens gefehlt hatten. Endlich klare Ansagen, endlich Orientierung. Auch die einfache Ideologie des Salafismus - handle nach dem Koran, dann wird alles gut - gefiel Harry. Im Gerichtssaal beantwortet er Fragen nach seiner Einstellung immer wieder mit Suren aus dem Koran oder mit Aussagen angeblicher islamischer Gelehrter. Feine theologische Unterschiede wie den zwischen "Großem Dschihad" (Anstrengung der Seele) und "Kleinem Dschihad" (Kampf) kennt er besser als die Richter, sein Verteidiger oder der Vertreter der Bundesanwaltschaft.
Die Vorwürfe der Anklage wird er an einem der kommenden Verhandlungstage "vollumfänglich" einräumen. Das bestätigt sein Verteidiger am Rande der Sitzung. Spannend dürfte die Frage sein, wie das Gericht den Reifezustand des 20-Jährigen beurteilen wird. Weiß er, was er tut? Oder ist es ein dummer Junge, der erwachsen werden muss? Auf letzteres setzt sein Verteidiger, Andreas Preuß. Christian Monka von der Bundesanwaltschaft, meint: "Ich glaube, er kann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden." Das Schlusswort spricht Richter Lautebach. Nach der Zeugenaussage der Mutter und am Ende des Verhandlungstages sagt er: "Jetzt nehmen Sie mal Ihren Jungen in den Arm."
dapd
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