01.12.2010, 08:41 Uhr | DAPD
Konstanz (dapd-bwb). Die Universität Konstanz ist gegen die vor dem Freiburger Verwaltungsgericht gescheiterte Aberkennung des Doktortitel eines Physikers in Berufung gegangen. Angesichts der Bedeutung des wissenschaftlichen Fehlverhaltens könne die Universität das Urteil nicht akzeptieren, sagte Rektor Ulrich Rüdiger am Dienstag in Konstanz. Nach Prüfung der Urteilsgründe sei die Universität zu der Überzeugung gelangt, dass das Urteil die Interessen "völlig einseitig zulasten der Universität" abgewogen habe, hieß es in einer Mitteilung.
Am 27. Oktober hatte das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, dass der Physiker, dem die Universität Konstanz im Jahr 2004 seinen Doktorgrad aberkannte, seinen Titel behalten darf. Das Verwaltungsgericht Freiburg gab der Klage des Mannes statt und entschied, dass die von der Universität vorgenommene wissenschaftsbezogene Auslegung des Begriffs der Unwürdigkeit nicht zulässig sei. Zudem handele es sich bei dem Entzug des Doktorgrades um eine nachträgliche Sanktion.
Der Wissenschaftler hatte seine Dissertation an der Universität im Jahr 1997 abgeschlossen. Anschließend war er vier Jahre an einer amerikanischen Forschungseinrichtung tätig und veröffentlichte über 70 wissenschaftliche Publikationen, die "teilweise als bahnbrechend gewürdigt wurden". Allerdings wies die Forschungseinrichtung dem Physiker in einigen Veröffentlichungen "wissenschaftliches Fehlverhalten" nach.
Die Universität Konstanz überprüfte daraufhin seine dort im Zusammenhang mit der Dissertation entstandenen Forschungsarbeiten und konnte handwerkliche Fehler, aber kein wissenschaftliches Fehlverhalten feststellen. Der Promotionsausschuss entzog dem Wissenschaftler dennoch 2004 den Doktortitel, weil ihm durch die amerikanische Einrichtung eindeutig Datenmanipulation und künstliche Erzeugung von Daten nachgewiesen worden sei. Ein solches Verhalten sei in der deutschen Wissenschaftsgeschichte beispiellos und der Beschuldigte somit des Doktortitels unwürdig.
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