09.02.2012, 11:06 Uhr | dapd
Die Stadt Remagen darf einen Wand zum Hochwasserschutz am Rhein bauen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden und damit die Klage eines Ehepaars abgewiesen. Die Anwohner wollten die Wand verhindern und befürchteten Gerichtsangaben zufolge, dass das 70 Meter lange und 4,20 Meter hohe Bauwerk Nachteile für ihr Grundstück bringe. So entstünde das Gefühl des Eingesperrtseins, hieß es.
Das Gericht folgte der Argumentation nicht und wies die Klage ab: Die Mauer verlaufe mindestens sieben Meter vom Anwesen entfernt und habe zudem neun eingebaute Tore, begründeten die Richter.
(Aktenzeichen: 1K748/11.KO, Urtreil vom 24. Januar 2012)
dapd
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