13.10.2010, 13:30 Uhr | DDP
Darmstadt (dapd-hes). In einem Darmstädter Kino hat es nach Darstellung der Gewerkschaft ver.di eine "Bagatellkündigung" gegeben. Einer Mitarbeiterin sei gekündigt worden, weil sie angeblich Getränke verschenkt und Popcorn nicht richtig abgerechnet habe, teilte ver.di am Mittwoch in Frankfurt am Main mit. Die Frau habe aber Zeugen dafür, dass sie sich keineswegs schuldig gemacht habe. Nach Auffassung von ver.di versucht die Geschäftsleitung des Kinos, durch die Kündigung Druck auf einzelne Beschäftigte auszuüben und die Belegschaft einzuschüchtern.
"Besonders auffällig ist, dass die Kündigung kurz nach Ablauf des Kündigungsschutzes ausgesprochen wurde, den die Beschäftigte aufgrund ihres Engagements im Wahlvorstand bei der diesjährigen Betriebsratswahl hatte", sagte Anja Willmann vom Landesfachbereich Medien bei ver.di. Es liege "der Verdacht nahe, dass man nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist eine unliebsame Mitarbeiterin loswerden wollte". Bei dem betroffenen Kino war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Die Mitarbeiterin zog wegen der Kündigung vor das Arbeitsgericht Darmstadt. Kurz danach schickte ihr die Geschäftsführung nach Angaben von ver.di eine zweite Kündigung, in der der Mitarbeiterin ein Betrugsversuch unterstellt werde. Dieser ist laut ver.di "an den Haaren herbeigezogen und dient offensichtlich nur dazu, die Mitarbeiterin zu einem Vergleich zu bewegen". Ein nächster Prozesstermin ist laut ver.di für November angesetzt.
dapd
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