10.02.2012, 13:37 Uhr | dapd
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat sich erneut für einen besseren Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe ausgesprochen. Die Kommunen sollten dem Beispiel Bochums und Siegens folgen, die Sonderöffnungszeiten an Sonntagen abgelehnt hätten, erklärte der Landesbezirksvorstand am Freitag in Düsseldorf. "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf zusätzliche Öffnungszeiten im Einzelhandel an Sonn- und Feiertagen", sagte ver.di-Landesleiterin Gabriele Schmidt.
Derzeit steht das 2006 liberalisierte Ladenöffnungsgesetz insgesamt auf dem Prüfstand. In einer Landtagsdebatte vor zwei Wochen hatte sich eine Mehrheit für ein strengeres Gesetz abgezeichnet.
dapd
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