23.02.2012, 12:47 Uhr | dapd
Die Erhebung der Kreisumlage zugunsten der sogenannten Kernstadt Wismar verstößt in der jetzigen Form gegen die Landesverfassung. Einer Beschwerde von acht Kommunen des Landkreises Nordwestmecklenburg gegen einen entsprechenden Passus im Finanzausgleichsgesetz gab das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag statt.
Die Richter kritisierten vor allem den Berechnungsmodus für die Umlage und verpflichteten den Gesetzgeber, ein nachvollziehbares Verfahren zur Erhebung der Abgabe an die sechs Städte Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar zu erstellen. Landesweit sind gegenwärtig 87 Nachbargemeinden sogenannter Kernstädte zur Zahlung von Umland-Umlagen verpflichtet.
dapd
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