09.01.2012, 13:15 Uhr | dapd
Einzelne Exemplare eines ehemals geheimen Berichts zum Zustand des Thüringer Verfassungsschutzes in den 90er Jahren sind offenbar nicht mehr auffindbar. Es gebe für einige Dokumente des sogenannten Gasser-Berichts aus dem Jahr 2000 keine Nachweise mehr, berichtet die "Thüringer Allgemeine". Derweil machen die Verteidiger der inhaftierten Beate Zschäpe sowie des mutmaßlichen Terrorhelfers und ehemaligen NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben Aussagen oder Erklärungen ihrer Mandaten weiter von den Ergebnissen der Akteneinsicht abhängig.
Der Jurist und spätere Innenminister Karl-Heinz Gasser war 2000 vom damaligen Innenminister Christian Köckert (beide CDU) beauftragt worden, den Bericht nach der Suspendierung des damaligen Präsidenten Helmut Roewer zu erstellen. Das Innenministerium hatte den Bericht vor einigen Wochen in seiner Geheimhaltung herabgestuft.
Laut der Zeitung soll Roewer das Dokument Ende November vergangenen Jahres mehreren Fraktionschefs im Thüringer Landtag zur Einsicht angeboten haben. Das gehe aus einer dem Blatt vorliegenden Mail hervor. In mindestens einem Fall sei Innenminister Geibert über den Vorgang informiert worden.
Unterdessen wurde bekannt, dass die Landesregierung einen neuen Anlauf nimmt, Roewer wegen Amtspflichtverletzung und einem daraus resultierenden Schaden zu verklagen. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes in Weimar bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Thüringer Allgemeinen". Demnach habe das Land Berufung beantragt.
Ein erster Anlauf sei aus formalen Gründen gescheitert, da versäumt wurde, die Personalvertretung zu beteiligen, sagte der Sprecher weiter. Wann über den Antrag entschieden werde, sei noch unklar. In einem über mehrere Jahre andauernden Untreueprozess war Roewer 2010 zu einer vergleichsweise geringen Geldauflage verurteilt worden.
Das Innenministerium wollte sich am Montagmorgen nicht zum Thema äußern und verwies auf eine Pressekonferenz mit Ressortchef Jörg Geibert (CDU) am Nachmittag.
Derweil hat Wohllebens Verteidigerin Nicole Schneiders die Informationspolitik der Ermittler kritisiert. Sie monierte eine unvollständige Akteneinsicht. Zudem seien die bislang vorgelegten Beweise ihre Auffassung nach "nicht ausreichend für die Begründung eines dringenden Tatverdachts". Da die Richter dies anders bewerteten, werde derzeit geprüft, ob Haftbeschwerde erhoben werde, sagte sie der "Thüringer Allgemeinen".
Ebenso wie Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer auf MDR Info sagte Schneider, dass Aussagen oder Erklärungen der Beschuldigten von den Ergebnissen der Akteneinsicht abhingen.
dapd
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