14.02.2012, 13:48 Uhr | dapd
Mit strengen gesetzlichen Regeln will Rheinland-Pfalz Patienten vor Krankenhausinfektionen schützen. Dazu habe der Ministerrat am Dienstag eine Hygieneverordnung beschlossen, teilte das Gesundheitsministerium in Mainz mit. Ziel sei die Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von Krankheitserregern, mit denen sich Patienten während einer Behandlung infizieren können.
Den Angaben zufolge gilt die Verordnung nicht nur für Kliniken, sondern auch für ambulante Einrichtungen, wie etwa Rehazentren, Dialysepraxen oder andere Tageskliniken. Sie werden zudem verpflichtet, eine Hygienekommission einzurichten, die mindestens zwei Mal im Jahr tagt. "Mit der Hygieneverordnung betonen wir, dass die Verantwortung für die Hygiene in einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung Chefsache sein muss", sagte Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD). Ziel sei der Schutz der Patienten, aber auch des Personals von vermeidbare Infektionen.
Laut Ministerium erkranken in Deutschland jährlich bis zu 600.000 Menschen an Krankenhausinfektionen, bis zu 15.000 sterben sogar daran. Besonders gefährlich seien Erreger, die gegen Antibiotika resistent sind.
dapd
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