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Vom wilden Affen gebissen

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Vom wilden Affen gebissen

26.10.2010, 10:59 Uhr | DDP

Köln/München (dapd-bay). Nach dem Angriff eines wilden Affen in einem Hotel in Kenia kann ein Urlauber aus München vor Gericht nicht mit Schadensersatz oder Schmerzensgeld rechnen. Das hat das Kölner Amtsgericht am Dienstag mitgeteilt. Der zuständige Richter erklärte in der mündlichen Verhandlung, der Kläger sei selbst für den Angriff des Affen verantwortlich. Er habe sich nicht an die geltenden Regeln in dem Hotel gehalten.

Der Geschäftsmann aus München hatte nach eigenen Angaben an dem Tag im Speisesaal des Hotels gefrühstückt. Anschließend hatte er noch eine Banane mitgenommen, um sie später zu essen. Auf dem Weg vom Speisesaal zum Zimmer sei er dann von dem wilden Affen attackiert und gebissen worden, berichtete jetzt der Anwalt des Mannes vor Gericht. Sein Mandant habe Verletzungen an der Hand erlitten, seine Urlaubsfreuden seien beeinträchtigt gewesen.

Dafür könne jedoch nicht der Reiseveranstalter aus Köln haftbar gemacht werden, sagte Gerichtssprecher Jörg Baack. Unter anderem habe das Hotel sogar Hinweisschilder aufgestellt. "Darauf stand: 'Bitte füttern Sie keine Affen, Sie werden sonst sehen, was passiert'", so Baack. Der Kläger habe den Affen zwar nicht füttern wollen, er hätte aber mit einem Angriff rechnen müssen. "Der Affe wollte die Banane haben, davon hätte der Urlauber ausgehen müssen." Außerdem hätte das Hotel generell die Mitnahme von Speisen aus dem Frühstücksraum untersagt. Der Richter habe klargemacht, dass er der Klage keine großen Erfolgsaussichten einräume. Dennoch soll das endgültige Urteil erst in drei Wochen verkündet werden.

dapd


DDP  

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