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Weimar weist Vorwürfe in Steuerfahnderaffäre zurück

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Weimar weist Vorwürfe in Steuerfahnderaffäre zurück

13.02.2012, 17:15 Uhr | dapd

Der ehemalige hessische Finanzminister Karlheinz Weimar hat seinen Umgang mit Steuerfahndern verteidigt und den Vorwurf zurückgewiesen, dabei Fehler gemacht zu haben. Es sei "alles richtig gemacht" worden, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete am Montag als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Wiesbadener Landtags zu der Affäre.

Das Gremium soll klären, wie es dazu kam, dass vier ehemalige Steuerfahnder in den Jahren 2007 bis 2009 mit Hilfe falscher psychiatrischer Gutachten zwangspensioniert wurden. Sie waren schon in früheren Jahren in andere Bereiche umgesetzt worden, nachdem sie gegen eine umstrittene Amtsverfügung protestiert hatten. Mit der Verfügung war festgelegt worden, dass der Verdacht auf Steuerhinterziehung im Ausland erst bei Summen ab 500.000 Euro verfolgt wird. Weimar war in jenen Jahren Finanzminister. Er schied im Sommer 2010 auf eigenen Wunsch aus dem Amt, als Ministerpräsident Volker Bouffier seinen Vorgänger Roland Koch (beide CDU) ablöste.

Der Exminister sagte, es sei richtig gewesen, nicht persönlich auf Vorwürfe von Steuerfahndern und Personalrat zu reagieren. Dies sei Sache der Verwaltung gewesen. Er habe das korrekt gemacht, während zu Zeiten der rot-grünen Vorgängerregierung noch "Akten ins Ministerium" geholt worden seien.

Weimar verteidigte auch eine Amtsverfügung aus dem Jahr 2001, die nach Ansicht der Fahnder zur Schonung von Steuersündern führte. Durch das Verfahren seien viele Fälle geklärt worden, betonte der CDU-Politiker. Hessen sei nie zum "Eldorado für Steuersünder" geworden, wie dies seit Jahren zu Unrecht in der Öffentlichkeit behauptet werde.

Weimar stellte sich auch vor den früheren Vorsteher des Finanzamtes Frankfurt V, Jürgen Schneider-Ludorff. Dieser habe seine Rückendeckung, auch wenn er in dem Konflikt möglicherweise "ein bisschen überfordert" gewesen sei. Schneider-Ludorff hatte vor der Vernehmung Weimars selbst in dem Ausschuss ausgesagt. Dabei führte er aus, die betroffenen vier Fahnder seien "zunächst einverstanden" gewesen mit einer Umsetzung in der Behörde. Er wisse nicht mehr, "wann das gekippt ist". Der Amtsvorsteher war nicht mehr aktiv, als die Fahnder pensioniert wurden.

Der Ausschussvorsitzende Stefan Müller (FDP) verhängte ein Ordnungsgeld von 150 Euro gegen Schneider-Ludorff. Dieser hatte sich geweigert zu sagen, von wem er Kenntnis über einen Protestbrief erhalten hatte, mit dem Steuerfahnder im Jahr 2001 gegen die umstrittene Amtsverfügung protestieren wollten. Nach Aussagen von damaligen Fahndern hatten die meisten Unterzeichner dieses geplanten Briefes an den damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) ihre Unterschrift zurückgezogen, nachdem ihr Vorhaben vorab bekannt geworden war. Zahlreiche Unterzeichner wurden in der Folge versetzt. Der damalige Amtsvorsteher sagte, er habe zu jener Zeit nicht gewusst, wer unterzeichnet habe. Dies wisse er erst heute nach einer Veröffentlichung des Briefes im Internet.

Der SPD-Ausschussobmann Norbert Schmitt wies darauf hin, dass Weimar nach anfänglicher Aussageverweigerung zu diesem Punkt zugegeben habe, seinerzeit mit Koch über die Fälle gesprochen zu haben. Passiert sei aber auch danach nichts.


dapd  

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