11.02.2012, 14:42 Uhr | dapd
Schleswig-Holsteins Koalition streitet weiter über die Zukunft der Sicherungsverwahrung im Norden. "Wir haben noch keinen Beschluss, dass wir selbst bauen", sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) am Samstag am Rande einer CDU-Klausur in Ahrensburg (Kreis Stormarn). Auch in der Kabinettssitzung am Dienstag werde ein solcher Beschluss zum Bau einer zentralen Einrichtung in Lübeck nicht fallen. Er fügte hinzu: "Noch bestimme ich hier."
"Ich lasse mir kein Ultimatum stellen", sagte Carstensen mit Blick auf entsprechende Äußerungen von FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Er habe den Chef der Staatskanzlei, Arne Wulff, gebeten, erneute Verhandlungen mit Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen, "ob es nicht doch möglich ist, eine vernünftige Lösung zu bekommen, nämlich die Sicherungsverwahrten gemeinsam unterzubringen". Er fügte hinzu: "Dieses wäre vernünftig und entspricht meinem Wunsch von norddeutscher Kooperation."
Solange dieses geprüft wird, werde es in Schleswig-Holstein keine Entscheidung über den Bau geben, sagte Carstensen. Seinem Koalitionspartner empfahl er, in der Debatte "abzurüsten". Gleichwohl müsse Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) parallel Vorbereitungen für einen eigenen Bau treffen. "Wenn es notwendig ist zu bauen, müssen wir vorbereitet sein."
Nach dem Willen des Justizministeriums soll in der Justizvollzugsanstalt Lübeck für 7,9 Millionen Euro eine zentrale Einrichtung für Sicherungsverwahrte entstehen. Die laufenden Kosten sollen bei 1,8 Millionen Euro jährlich liegen, davon rund eine Million Euro Personalkosten. In der JVA sind bereits jetzt Sicherungsverwahrte untergebracht.
Nach den Plänen des Ministeriums sollen den bis zu 20 Sicherungsverwahrten in Lübeck jeweils 29 Quadratmeter Raumfläche zur Verfügung gestellt werden, inklusive Kochnische und Nasszelle. Die Einrichtung soll zum Mai 2013 fertiggestellt sein.
Mecklenburg-Vorpommern hatte am Donnerstag angekündigt, eine eigene Einrichtung zu bauen. Gespräche der norddeutschen Bundesländer über eine gemeinsame Einrichtung für Sicherungsverwahrte waren bereits zuvor gescheitert.
Bei Sicherheitsverwahrten handelt es sich um gefährliche Straftäter, die ihre gerichtlich verhängte Strafe verbüßt haben, zum Schutz der Allgemeinheit aber weiterhin in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden müssen. In Schleswig-Holstein sind derzeit zehn Personen in Sicherungsverwahrung untergebracht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2011 bisherige Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber einer zweijährige Übergangsfrist zur Neuregelung gesetzt. Demnach muss der Gesetzgeber neue Leitlinien für eine freiheitsorientierte und therapiegerechte Unterbringung ausarbeiten.
dapd
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