18.03.2011, 08:44 Uhr | dapd
Aschaffenburg (dapd-bay). Der Radiosender Galaxy Aschaffenburg hat mit seiner Werbung für ein umstrittenes Beerdigungsgewinnspiel nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Das Landgericht Aschaffenburg wies am Donnerstag zwei entsprechende Klagen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter zurück.
Der Radiosender hatte sein Gewinnspiel mit Werbung in Form einer Todesanzeige beworben. Darin hieß es: "Schick uns Deine letzten Worte." Weiter stand in der Anzeige: "Wer uns die coolste Antwort liefert, gewinnt seine eigene Beerdigung". Der Bundesverband Deutscher Bestatter hatte einen Unterlassungsantrag gegen das Funkhaus Aschaffenburg gestellt.
Angesichts der Gestaltung der Anzeige und "cooler Sprüche" sei seine Kammer von der vermeintlichen Zielrichtung der Aktion, eine gesellschaftskritische Diskussion zur Enttabuisierung des Todes zu schaffen, nicht überzeugt, sagte Richter Günther Will. Werbung, die zwar gegen das sittliche Empfinden von Teilen der Bevölkerung verstoße und für sie ein Ärgernis darstelle, sei jedoch nicht als unlauter zu werten, sagte der Richter weiter.
dapd
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