14.10.2010, 12:35 Uhr | DDP
Stuttgart (dapd-bwb). Im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen ist am Donnerstag am Landgericht Stuttgart ein knapp drei Minuten langes Video von der Durchsuchung des Wohnhauses des Angeklagten gezeigt worden. In den kurz nach der Bluttat in der Albertville-Realschule gemachten Aufnahmen war zu sehen, wie der 51-jährige Angeklagte das Haus im Beisein von Polizeibeamten betrat und überprüfte, ob Waffen im Haus fehlten.
Das Video zeigte, wie sich der Angeklagte zunächst zielstrebig in das elterliche Schlafzimmer begab, den Kleiderschrank öffnete und bezugnehmend auf die Beretta 9 Millimeter, die er dort aufbewahrt hatte, sagte: "Weg. Sie ist weg." Auch die im Nachttisch aufbewahrte Munition fehlte. Anschließend ging der 51-Jährige in den Keller des Hauses, öffnete dort zwei verschlossene Waffenschränke und sagte: "Ansonsten ist alles da." Auch ein dritter Schrank, der offenbar Munition enthielt, wurde vom Angeklagten in Augenschein genommen. Der Leiter des zuständigen Spezialeinsatzkommandos (SEK), das die Aufnahmen machte, sagte, der Angeklagte sei zu diesem Zeitpunkt nicht gefragt worden, warum die Beretta nicht im Waffenschrank gelegen habe.
Die Verteidigung legte Einspruch gegen die gerichtliche Verwertung der vom Angeklagten in dem Video gemachten Aussagen ein. Sie begründete dies damit, dass der Angeklagte weder über seine Rechte als Beschuldigter noch über sein Zeugnisverweigerungsrecht aufgeklärt worden sei. Da sein Sohn bereits zu diesem Zeitpunkt unter Verdacht gestanden habe, hätte er auch die Aussage verweigern können. Die Staatsanwaltschaft erwiderte, der 51-Jährige galt damals noch nicht als Beschuldigter.
Bei dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen am 11. März 2009 tötete der 17-jährige Tim K. 15 Menschen und anschließend sich selbst. Die Tatwaffe hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet. Tim K.s Vater muss sich seit dem 16. September vor Gericht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten, weil er seinem Sohn Zugriff auf eine erlaubnispflichtige Schusswaffe sowie Munition ermöglicht hat.
dapd
DDP
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